Ich berate Sie bei der Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgemappe

Viele Menschen beschleicht bei dem Gedanken an die eigene Notfallvorsorge ein klammes Gefühl:
Einerseits ist ihnen bewusst, wie wichtig das Treffen von Vorsorgemaßnahmen ist, andererseits wissen sie nicht recht, wie sie sich an die Sache heranwagen sollen. Folglich schleppen die meisten dieses leidige Thema oftmals unnötig lange mit sich herum, ohne zu einem befriedigenden Abschluss zu kommen. Mit der richtigen Herangehensweise gelingt es jedoch recht rasch, die einzelnen Vorsorgebausteine zügig zu errichten.

 

Warum ist die Errichtung von Vorsorgeverfügungen so wichtig?

Vorsorgeverfügungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit erforderliche Entscheidungen getroffen und von den hierfür bestimmten Vertrauenspersonen auch umgesetzt werden können.

Wenn keine Vorsorge getroffen worden ist, muss das Betreuungsgericht einen „rechtlichen Betreuer“ bestellen. In der Regel wird das Betreuungsgericht hierbei auf nahe Angehörige zurückgreifen, dies ist jedoch keineswegs sicher und steht im Ermessen des Amtsrichters.

Problem:

  1. Die Verfahren dauern beim Amtsgericht oft unnötig lange. Alles dauert dort eben eine Weile und
  2. es wird sehr wahrscheinlich eine Person zum Betreuer bestellt, den der Betroffene gar nicht gewollt hätte.

So kommt es in der Praxis oftmals vor, dass ein Berufsbetreuer bestellt wird.

Jedoch ist es ein laienhafter Fehler, zu glauben, dass ein Berufsbetreuer seine Sache besonders gut macht, weil es ja seine berufliche Tätigkeit ist. Und, ich habe es leider noch nicht erlebt, das sich der Berufsbetreuer mit den nahen Angehörigen wirklich abgestimmt hätte.

Der Betreuer trifft die Entscheidungen in allen persönlichen (insbesondere betreffend Aufenthaltsort und ärztliche Behandlung) und vermögensrechtlichen Angelegenheiten.

Da ein Berufsbetreuer die Wünsche und Vorstellungen des Betreuten nicht kennt, weichen seine Entscheidungen häufig von dem mutmaßlichen Willen des Betreuten bzw. seiner Angehörigen ab. Dies kann bei den Angehörigen zu großem Verdruss und zermürbenden Rechtsstreitigkeiten führen.

Was gehört in einen „Notfallkoffer“?

Wie der Notfallkoffer im Einzelnen ausgestaltet wird, hängt von den jeweiligen individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen ab.

Jeder Notfallkoffer sollte aber zumindest

  • eine Vorsorgevollmacht,
  • eine Patientenverfügung und
  • ein Testament enthalten.

Gerade die Bedeutung der Errichtung eines Testaments wird häufig unterschätzt, weil oftmals die nachteiligen Konsequenzen der gesetzlichen Erbfolge nicht hinreichend bekannt sind. Vor allem wird oft verkannt, dass auch bei kinderlosen Ehen der Ehegatte nicht immer automatisch Alleinerbe wird! Es entsteht meist eine Erbengemeinschaft mit den Schwiegereltern oder den Geschwistern des Ehegatten.

Ergänzend empfiehlt sich insbesondere

  • die Errichtung separater Kontovollmachten und
  • eine Übersicht über wichtige Verträge (z.B. Kredite, Mietverträge etc.) und
  • digitale Zugangsdaten.

Im unternehmerischen Bereich ist die Errichtung einer separaten Unternehmervollmacht dringend anzuraten. Und es muss dringendst eine Abstimmung zwischen Gesellschaftsvertrag und Testament erfolgen!