Warum eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist

Der Testamentsvollstrecker wird vom potentiellen Erblasser, für den Fall seines Ablebens berufen. Nach dem Ableben des Testierenden setzt dieser das Testament des Erblassers in die Tat um. Insoweit handelt der Testamentsvollstrecker treuhänderisch für den Erblasser und in Bezug auf den Nachlass. Dabei ist der Testamentsvollstrecker nicht an die Weisungen der Erben gebunden.
Er ist an das Testament gebunden und handelt nach dem wohlverstandenen Erblasserwillen.

Warum ist Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Mit der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers im Testament können Erblasser Streit vermeiden, Geld sparen und ihre Erben entlasten.
Die Nachlassabwicklung nach dem Tod eines Menschen ist in vielen Fällen aufwändig und kostspielig und führt, vor allem wenn mehrere Erben vorhanden sind, häufig zum Streit.

Mit einer Testamentsvollstreckung kann die Zwangsversteigerung des Familienhauses vermieden werden!

Wollen zwei der Erben die Immobilie im Familienbesitz behalten und verweigern sich einem Verkauf, so kann der dritte Erbe ohne Zustimmung der miterbenden Geschwister die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen. Mit einem Testamentsvollstrecker ließe sich das vermeiden. Denn diesem kann im Testament vorgegeben werden, wie er mit der Immobilie verfahren soll.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass sich die oftmals weit verstreut lebenden Beteiligten nicht selbst um die Abwicklung des Nachlasses kümmern müssen. So müssen die Erben etwa nicht immer wieder extra von weit her anreisen, um gemeinsam die Wohnung auszuräumen, etc. Zudem müsen die Miterben noch einen gemeinsamen Termin finden.

Auch gegenüber dem Nachlassgericht ist der Testamentsvollstrecker in der Pflicht, ein Nachlassverzeichnis anzufertigen und abzugeben, nicht die Erben. Zudem muss er die Nachlassverbindlichkeiten begleichen und zu guter Letzt den Nachlass entsprechend den Anordnungen im Testament auseinandersetzen, also den Nachlass an die Erben bzw. Vermächtnisnehmer verteilen. Auch ist er für die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung zuständig und nicht die Erben.

Die Testamentsvollstreckung befreit die Erben also von vielen beschwerlichen und lästigen Pflichten und vermeidet Geschwisterstreit.

Es ist allein die Entscheidung des Erblassers, wie weit die Befugnisse des Testamentsvollstreckers gehen sollen.

Er kann im Testament zum Beispiel anordnen, dass der Testamentsvollstrecker nur für die Erfüllung eines bestimmten Vermächtnisses zuständig sein soll.

Ein Beispiel: Der Erblasser setzt seine Ehefrau als Alleinerbin ein und bestimmt gleichzeitig ein Vermächtnis für das uneheliche Kind aus einer anderen Beziehung. Zur Vermeidung von Konflikten bestimmt er seinen langjährigen Rechtsanwalt zum Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe, das Vermächtnis zu erfüllen.
Wer Testamentsvollstrecker wird, liegt ebenfalls in der Hand des Erblassers. Er kann eine Vertrauensperson im Testament bestimmen, kann die Bestimmung aber auch einem Dritten oder dem Nachlassgericht überlassen.

Dass dem Testamentsvollstrecker für seine Aufgaben ein Honorar zusteht, ist selbstverständlich und gerechtfertigt. Schließlich ist vor allem bei umfangreichen Nachlässen der Aufwand des Testamentsvollstreckers sehr groß. Er nimmt den Erben also viel Arbeit ab und entlastet sie. Zudem haftet er auch gegenüber den Erben und muss bei schuldhaften Pflichtverletzungen sogar Schadensersatz leisten. Dies sollte der Erblasser berücksichtigen.

Denn allein durch die Vermeidung von Streit zwischen den Erben werden weitaus größere Kosten und Wertverluste vermieden. Ist der Testamentsvollstrecker geschickt und fachkundig, kann er zum Beispiel auch bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung unter Umständen mehr an Steuerersparnis herausholen, als er selbst kostet. Die zusätzliche Beauftragung eines Steuerberaters wird dadurch erspart.

Die Testamentsvollstreckung entlastet also die Erben und spart in vielen Fällen bares Geld. In einer Beratung zur Testamentsgestaltung sollte deshalb immer auch die Möglichkeit einer Testamentsvollstreckung berücksichtigt werden.

Was kann Motivation für Ernennung eines Testamentsvollstreckers sein?

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflussnahmen “böswilliger” Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern. Auch kann der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.