Hausübergabe oder Testament - Was ist besser?

Bei diesem Thema geht es nicht zuletzt um die steuerlichen Vorteile, die eine Hausübergabe zu Lebzeiten gegenüber einem Testament haben kann. Wenn nämlich das Haus bereits zu Lebzeiten unter Nießbrauchsvorbehalt überschrieben wird, muss nicht der volle Wert des Anwesens versteuert werden, sondern das Finanzamt berücksichtigt dann den Wert des Nießbrauchs als Abzugsposten, was in aller Regel zu einer deutlich verminderten Schenkungs-/Erbschaftssteuer führt. Bei einem Testament greift diese Steuersparmöglichkeit nicht.

Es wird natürlich aber auch eine Reihe von Fällen geben, bei denen eventuell ein Testament die bessere Alternative ist, vor allem in den Fällen, in denen die eigenen Kinder nicht mit im Haus wohnen oder kein Interesse am Haus zeigen und es später nur um die gerechte Aufteilung des Gesamtvermögens geht. In diesen Fällen hat eine Überschreibung des Hauses zu Lebzeiten meist weniger Sinn. Dann ist ein Testament aber wichtig, um den Ehepartner in seinem Lebensabend abzusichern und vor Pflichtteilsansprüchen zu schützen.

Beachtet werden müssen u.U. auch Fragen zum Zugriff des Sozialamtes auf das Vermögen. So kann in dem Fall, dass der Hausübergeber verarmt und auf Sozialleistungen angewiesen ist, das Sozialamt alle Geschenke und Vermögensübertragungen der vergangenen zehn Jahre zurückfordern. Deswegen empfiehlt es sich rechtzeitig beraten zu lassen.